Dekret
      Papst Benedikt XVI. wurde vom ehrwürdigen Pater Valentino  Viguera SDB, dem Generalassistentem des Ordens der Schwester der Heimsuchung  Mariens, von den Jubiläumsfeierlichkeiten informiert, die im Jahr 2010 stattfinden  und der 400 Jahre dieser von der heiligen Johanna Franziska Frémyot von Chantal  und dem heiligem Franz von Sales gegründeten Ordensgemeinschaft gedenken  werden.
              Mit dem Wunsch, dass den Gläubigen der göttliche Segen zuteil werde, und aufgrund seiner  liebenden Fürsorge für die Weltkirche  und seiner besonderen Zuneigung für  den Orden der Heimsuchung Mariens gewährt der Papst bereitwillig den Gläubigen einen  vollständigen Ablass gemäß den üblichen Bedingungen (heilige Beichte,  Kommunionempfang und Gebete in den Anliegen des Papstes) in irgendeinem Kloster  der Heimsuchung Mariens, deren Klosterkirche sie andächtig besuchen und in der  sie einer Eucharistiefeier beigewohnt oder sich die notwendige Zeit für geistliche  Übungen genommen haben und diese mit dem Vaterunser, dem Glaubensbekenntnis, der  Anrufung der Seligen Jungfrau Maria, des heiligen Franz von Sales und der  heiligen Johanna Franziska von Chantal beschließen.
        Dieser Ablass wird an folgenden Tagen gewährt:
      a. am Tag, an dem das Jubiläumsjahr offiziell eröffnet wird,
        am Gedenktag des heiligen Franz von Sales (24. Januar),
        am Jahrestag der Gründung (6. Juni),
        am Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu (11. Juni),
        am Gedenktag der heiligen Johanna Franziska von Chantal (12.  August);
        am Tag des feierlichen Abschlusses des Jubiläums;
        b. dann an dem von jedem Gläubigen freiwillig ausgewählten  Tag,
        c. schließlich während der von Gruppen in einem Kloster  organisierten heiligen Wallfahrten
      Die Schwester der Heimsuchung, die aufgrund von  Gebrechen oder aus schwerwiegenden  Gründen daran gehindert sind, an den Jubiläumsfeierlichkeiten teilzunehmen,  können vor Ort dort, wo das Hindernis sie hält, gültig den vollständigen Ablass  erhalten durch eine aufrichtige Reue ihrer Sünden und mit der Absicht, sobald  es ihnen möglich sein wird, die drei üblichen Bedingungen zu erfüllen. Somit  nehmen sie geistlich an den heiligen Riten teil. Damit opfern sie ihre Gebete  und ihre eigenen Gebrechen dem barmherzigen Gott durch die Fürsprache Mariens  auf.
        Dieses Dekret bleibt für die gesamte Dauer des Jubiläumsjahrs  des Ordens der Heimsuchung Mariens gültig.
      Rom, am 17. September 2008