Zweck

  • "Die verheiratete Frau kann und soll sich schmücken für ihren Mann, wenn er es wünscht; tut sie es aber auch in seiner Abwesenheit, so wird man fragen, für wessen Augen, sie diesen Aufwand, macht. Mehr Putz erlaubt man den jungen Mädchen, denn sie dürfen mehreren zu gefallen wünschen, freilich nur zu dem Zweck, einen davon für den heiligen Ehestand zu gewinnen."
    (DASal 1,171)

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